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Reiserecht

- Reisegepäckversicherung -

Informationen zur Reisegepäckversicherung

[Image] Welche Merkmale besitzt eine Reisegepäckversicherung?
[Image] Was wird als Reisegepäck versichert?
[Image] Wann greift der Versicherungsschutz?
[Image] In welcher Höhe sollte das Gepäck versichert werden?
[Image] Was bezahlt die Versicherung im Schadensfall?
[Image] Wie geht man im Schadensfall vor?
[Image] Wann sollte eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden?


Welche Merkmale besitzt eine Reiseversicherung?

Eine Reiseversicherung versichert den Reisenden gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung seines Reisegepäcks. Eine Reisegepäckversicherung kann für den Zeitraum einer Reise bezogen oder als Dauervertrag abgeschlossen werden. Ein Dauervertrag lohnt sich regelmäßig nur dann, wenn Sie mehrmals im Jahr für längere Zeit verreisen. Versichert ist das Reisegepäck desjenigen, der die Versicherung abschließt sowie der mitreisenden Personen, sofern sie mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige oder Hausangestellte sind. Ebenfalls mitversichert sind mitreisende Lebensgefährten. Nicht mitversichert sind dagegen Personen, die man erst auf der Reise kennenlernt.

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Was wird als Reisegepäck versichert?

Folgende Gegenstände sind als Reisegepäck versichert:

  • persönlicher Reisebedarf: Alle Gegenstände, die Sie subjektiv für Ihre Reise benötigen. Darunter fallen auch Gastgeschenke, jedoch keine Sachen des beruflichen oder gewerblichen Bedarfs (z.B. Notebooks).

  • auf der Reise erworbene Sachen (Souvenirs u.ä..): Reiseandenken sind ebenfalls versichert, jedoch nur bis zu einer Höhe von maximal 10 % des Versicherungsschadens und bis zu einem Wert von nicht mehr als 500 DM je Versicherungsfall. Antiquitäten oder Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert sind dagegen nicht versichert.

  • Sachen, die sich bereits in einer Ferienwohnung oder dem Hotelzimmer befinden: Diese Gegenstände sind nur versichert, wenn Sie aus der Urlaubsunterkunft entfernt werden, nicht jedoch, wenn sie in der Unterkunft einen Schaden erleiden.

  • Fahrräder, Falt- und Schlauchboote und andere Sportgeräte: Diese Art Gegenstände einschließlich Zubehör sind nur bei Schadensfällen versichert, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch verursacht worden sind. Wird Ihr Fahrrad beim Fahren beschädigt, ist es nicht versichert. Haben Sie es aber abgestellt und es erleidet einen Schaden, greift die Versicherung.

  • Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate einschließlich Zubehör: Aufgrund des hohen Wertes dieser Gegenstände sind diese nur für den Fall versichert, dass sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt und mitgeführt werden. Dabei ist beim Tragen und Benutzen dauernder Körperkontakt zumindest jedoch Blickkontakt erforderlich! Schon kurzfristige Unterbrechungen (Weglegen der Fotokamera an einen nicht einsehbaren Ort während eines Cafebesuches) beenden den Versicherungsschutz. Versichert sind derartige Gegenstände auch dann, wenn Sie im verschlossenen Hotelzimmer aufbewahrt werden. Besonders wertvolle Gegenstände (Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall) erfordern jedoch für die Aufbewahrung zum Erhalt des Versicherungsschutzes einen Hotelsafe.

  • Ausweispapiere: Von der Versicherung ersetzt werden auch Ausweispapiere.

Die folgenden Sachen werden jedoch in der Regel von den Versicherungen nicht umfasst:

  • Geld, Wertpapiere sowie Brillen, Kontaktlinsen und andere medizinische Hilfsmittel: Von der Versicherung wird nicht ersetzt der Verlust von Geld, Wertpapieren, Fahrkarten, Urkunden und Dokumenten aller Art, außer Ausweispapieren. Weiterhin sind nicht versichert: Antiquitäten, Kunst- und Liebhabergegenstände. Auch für verlorengegangene Kontaktlinsen und medizinische Hilfen (Prothesen, Gebisse u.ä.) bekommen Sie aus der Reisegepäckversicherung keinen Ersatz. Ausnahme: Brillen.

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Wann greift der Versicherungsschutz?

Die Reisegepäckversicherung versichert Ihr Reisegepäck bei folgenden Vorfällen:

  • bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und vorsätzlicher Sachbeschädigung Dritter
  • bei Verlust, jedoch nicht bei Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen. Ersetzt werden im Verlustfall nur maximal 10% der Versicherungssumme bzw. nicht mehr als 500 DM je Versicherungsfall
  • bei Unfall (Autounfall o.ä.)
  • bei bestimmungswidrig einwirkendem Wasser (z.B. durch Regen- oder Schnee) sowie bei Naturgewalten (Lawinen, Steinschlag, Brand, Blitzschlag oder Explosion)
  • bei fahrlässigem Verhalten Dritter (z.B. Beschädigung Ihres Koffers)

Nicht versichert ist der Reisende dagegen in folgenden Fällen:

  • bei höherer Gewalt (Bürgerkrieg, Erdbeben o.ä.)
  • bei Beschlagnahme von Gegenständen durch Zoll, Polizei oder ähnlichen Behörden
  • bei Schäden durch Mangelhaftigkeit des Gepäcks (z.B. Koffer wird unbenutzbar durch Verschleiß)
  • beim Zelten oder Campen, außer Sie schließen eine Sonderversicherung ab

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In welcher Höhe sollte das Gepäck versichert werden?

Eine Reisegepäckversicherung lohnt sich nur, wenn die Versicherungssumme den Versicherungswert des gesamten versicherten Reisegepäcks entspricht. Der Wert des Reisegepäcks wird dabei nach dem Zeitwert der Reisegegenstände berechnet. Die während der Reise erworbenen Reiseandenken und Geschenke bleiben bei der Festlegung der Versicherungssumme außer Betracht.

Eine korrekte Angabe der Versicherung bei Versicherungsabschluss ist wichtig, da die Versicherung, wenn ein zu geringer Wert angegeben wurde, nur anteilig den entstandenen Schaden ersetzt, auch wenn die Versicherungssumme noch nicht erreicht ist. Wurde der Wert der versicherten Sachen nur mit der Hälfte des tatsächlichen Wertes angegeben, kommt die Versicherung bei jedem Schadensfall auch nur die Hälfte des entstandenen Schadens auf!

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Was bezahlt die Versicherung im Schadensfall?

Bei Verlust oder Zerstörung von Gegenständen zahlt die Reisegepäckversicherung nur für den Zeitwert der Sachen, nicht den Betrag, der für eine Neubeschaffung der Gegenstände aufgebracht werden muß.

Bei bestimmten Gegenständen werden Schäden wie folgt ersetzt:

  • Beim Verlust von Ausweispapieren erhalten Sie nur die amtlichen Gebühren erstattet, sonst nichts (z.B. keine Fahrtkosten zu den Ämtern)
  • Schäden an Pelzen, Schmucksachen, Edelmetallgegenständen sowie an Foto- und Filmapparaten einschließlich Zubehör werden im Versicherungsfall mit höchstens 50 % der Versicherungssumme ersetzt
  • Schäden an Geschenken und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden, werden mit höchstens 10 % der
    Versicherungssumme, höchstens jedoch 500 DM je Versicherungsfall ersetzt
  • Bei Filmen sowie Ton- und Datenträgern wird nur der Materialwert ersetzt

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Wie geht man im Schadensfall vor?

Kommt es zu einem Schaden, für den die Reisegepäckversicherung eintreten soll, müssen Sie unbedingt folgende Regeln beachten, damit der Versicherer nicht von seiner Leistung frei wird:

  • Jeden Schadensfall unverzüglich dem Versicherer anzeigen. Nicht erst nach Rückkehr aus dem Urlaub!

  • Gegebenenfalls müssen Sie am Reiseort Ersatzansprüche gegen Dritte (Transportunternehmen, Hotel o.ä.) form- und fristgerecht geltend
    machen und den Schaden ebenfalls bei diesen anzeigen. Schriftliche Bescheinigungen solcher Anzeigen müssen dem Versicherer vorgelegt werden.

  • Außerdem müssen Sie dem Versicherer bei der Aufklärung des Schadensfalles behilflich sein. Dazu gehört insbesondere das Einreichen
    von sämtlichen Belegen, mit denen Sie Grund und Höhe des Schadens beweisen können (Reparaturkosten, Rechnungen von Wiederbeschaffungen oder beschädigten Gegenständen, Liste über Reisegepäck)

  • Schäden, die aufgrund von strafbaren Handlungen (Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung) verursacht wurden, müssen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet werden. Die Meldung bei der Polizei muss der Versicherung in schriftlicher Form vorgelegt werden.

  • Haben Sie den Verlust eines Gegenstandes zu beklagen, lassen sie sich eine Nachforschung nach dem Gegenstand vom Fundbüro - oder falls nicht vorhanden - vom Hotel schriftlich bescheinigen.

  • Um den weiteren Ablauf der Angelegenheit mit der Versicherung zu klären, setzen Sie sich nach dem Urlaub erneut mit dem Versicherer in Verbindung.

Ist die Versicherung nicht bereit einen Schaden zu ersetzen, können Sie innerhalb von 6 Monaten danach beim zuständigen Gericht klagen. Wird diese Frist versäumt, wird das Versicherungsunternehmen von seiner Leistung frei.

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Wann sollte eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden?

Reisegepäckversicherungen zeichnen sich in der Regel durch hohe Versicherungsbeiträge und im Verhältnis geringe Schadensersatzleistungen aus. Außerdem sind Reisegepäckversicherungen regelmäßig nicht sehr kulant in der Schadensabwicklung. Insgesamt ist somit der Nutzen einer solchen Versicherung mit Vorsicht zu betrachten und mit Bedacht gegen die Kosten einer solchen Versicherung abzuwägen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!



Diese Rechtsinformationen wurden den Internetseiten
der Kanzlei Agnesstrasse entnommen.

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